Die Abiturprüfungen am Ende der Stufe 13 bilden den Abschluss des gymnasialen Bildungsgangs. Für die Gesamtqualifikation werden die Halbjahresnoten aus Q1 bis Q4 aus den Leistungskursen und Grundkursen sowie die Ergbenisse der Abiturprüfungen anteilig verrechnet.
- Die acht Leistungsnoten (Q1 bis Q4) aus den beiden Leistungskursen werden zweifach gewertet.
- Die Ergebnisse aus 24 Grundkursen aus Q1 bis Q4 werden einfach gewertet.
- Die Ergebnisse der Abiturprüfungen in fünf Prüfungsfächern werden vierfach gewertet.
Grundlegend für die Wertung der Kursnoten sind folgende Regeln:
- Aus den fünf Prüfungsfächern im Abitur sind jeweils alle vier Kurshalbjahre in die Wertung einzubringen.
- Aus einer Fremdsprache und einer Naturwissenschaft (außer Informatik) sind alle vier Kurshalbjahre einzubringen. Außerdem sind zwei weitere Kurse einer weiteren Fremdsprache oder einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik einzubringen.
- Aus dem Bereich der Künste (Kunst, Musik, DSP) sind zwei Kurshalbjahre einzubringen, aus Politik und Wirtschaft sowie Geschichte/ History jeweils mindestens zwei Kurshalbjahre, wobei diese in Geschichte/ History aus Q3 und Q4 sein müssen. Aus dem Aufgabenfeld II (Gesellschaftswissenschaften) sind mindestens zwei weitere Kurshalbjahre einzubringen (insgesamt mindestens sechs).*
- Im Fach Sport können maximal drei Kurshalbjahre eingebracht werden (Ausnahme: Sport ist Prüfungsfach).
Die Abiturprüfungen werden in fünf Fächern abgelegt, wobei drei Prüfungen schriftlich (in den beiden Leistungskursen und einem Grundkursfach) und zwei mündlich stattfinden. Das fünfte Prüfungsfach kann auch in Form einer Präsentation oder einer Besonderen Lernleistung gewählt werden. Die schriftlichen Prüfungsfächer müssen aus mehr als einem Aufgabenfeld stammen, insgesamt müssen alle drei Aufgabenfelder mit den Prüfungsfächern abgedeckt sein. Mathematik und Deutsch sind als Prüfungsfächer verpflichtend. Die schriftlichen Abiturprüfungen werden zentral vom Hessischen Kultusministerium gestellt und finden in der Regel vor den Osterferien statt, die mündlichen Prüfungen je nach Lage der Sommerferien im Mai/ Juni.
Für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife müssen im LK-Bereich mindestens 80 Punkte, im GK-Bereich mindestens 120 Punkte und im Prüfungsbereich mindestens 100 Punkte erreicht werden. Maximal können 900 Punkte erreicht werden. Außerdem sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Im Bereich der einzubringenden Kurshalbjahre dürfen maximal 6 mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen werden, darunter maximal 2 Leistungskurshalbjahre.
- In drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskurs, müssen in der Abiturprüfung mindestens 20 Punkte (in vierfacher Wertung) erreicht werden.
- In schriftlichen Prüfungsfächern, die mit null Punkten bewertet werden, findet eine zusätzliche mündliche Prüfung statt. Im Falle von null Punkten in einer mündlichen Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss, ob innerhalb von drei Unterrichtswochen eine Nachprüfung angesetzt wird.
Informationen
- Die Seite des Kultusministeriums ist im dynamischen Aufbau, weswegen eine dauerhafte Verlinkung nicht möglich ist.In der Regel führt eine Suche dort nach "Landesabitur + Jahr" unter Einbeziehung der folgenden Suchbegriffe zum Erfolg.
- Oberstufen- und Abiturverordnung
- Kerncurricula
- Operatorenlisten
- Leselisten
Fachhochschulreife
* Ab dem Landesabitur 2026 gilt: Aus Politik und Wirtschaft müssen nur zwei Kurshalbjahre belegt werden, wenn Geographie durchgängig von der Eingangsphase bis zum Abitur belegt wurde.