Wer die Qualifikationsphase nach mindestens einem Jahr verlässt, erwirbt die Fachhochschulreife, wenn bestimmte schulische Leistungen erfüllt sind und eine ausreichende berufliche Tätigkeit nachgewiesen ist.
Schulische Voraussetzungen:
- Einzubringen sind jeweils Kurse aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase.
- In 11 Grundkursen müssen mind. 55 Punkte in einfacher Wertung erreicht sein, wobei davon maximal vier Minderleistungen sein dürfen.
- In beiden LKs in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren müssen mind. 40 Punkte in zweifacher Wertung erreicht sein, wobei maximal zwei Minderleistungen sein dürfen.
- Unter den einzubringende Kursen müssen sich (unabhängig ob LK oder GK) je zwei Halbjahreskurse in Deutsch, einer Fremdsprache, Politik und Wirtschaft oder Geschichte, Mathematik und einer Naturwissenschaft befinden.
Die Gesamtpunktzahl von mindestens 95, höchstens 285 Punkten, wird beim schulischen Teil der Fachhochschulreife in eine Durchschnittsnote umgerechnet.
Der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch:
- die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- den Abschluss einer schulischen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung
- eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst
- ein mindestens einjährig gelenktes Praktikum*
- die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Ausbildung (wird einem Praktikum gleichgestellt)
- ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr
* Das Praktikum ist möglich in Industrie-, Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben, in öffentlichen Verwaltungen, Behörden oder Institutionen sowie in sozialen oder gemeinnützigen Einrichtungen. Es soll Einblick in unterschiedliche Arbeitsbereiche und -abläufe bieten und das Kennenlernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden ermöglichen. Der abgeleistete Wehr-, der Zivil-, der entwicklungspolitische Freiwilligen- sowie der Bundesfreiwilligendienst können auf die Berufs- oder Praktikantentätigkeit angerechnet werden.
Ein Praktikumsnachweis oder -zeugnis des Betriebs soll neben der fachlichen Qualifikation auch folgende Aspekte beinhalten:
- Präsenz und Leistungsbereitschaft
- selbstständiges Arbeiten und kreatives Problemlösungsverhalten
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft
Ablauf:
Wer die schulischen Voraussetzungen erfüllt und die Schule verlässt, erhält eine Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Bei Vorlage der Bescheinigung sowie des Nachweises einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit erteilt die Schule das Zeugnis der Fachhochschulreife. Dazu sind beide Bescheinigungen im Sekretariat abzugeben. Außerhalb der Ferienzeiten kann nach einer Woche das FH-Reifezeugnis ebenfalls im Sekretariat abgeholt werden.